Bei der Immobilienbewertung ist die deutsche Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6. Dezember 1988 (Wertermittlungsverordnung) zu beachten. Diese amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB beschreibt folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten:
- das Sachwertverfahren,
- das Ertragswertverfahren,
- das Vergleichswertverfahren.
Amtlich zugelassene Sachverständige bewerten auf der Grundlage dieser Verfahren eine Immobilie. Unter folgendem Link gibt es mehr zur
Bewertung von Immobilien
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