Entschädigung für Planungsschäden kann dann gleistet werden, wenn durch eine Änderung oder die Aufhebung der Festsetzung eines B-Plans die Bebaubarkeit des Grundeigentums eingeschränkt oder der Eigentümer hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten beschnitten wird.
Die Höhe des Schadenersatzes orientiert sich an der Differenz des Grundstückswertes vor und nach der Planung.
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